Betonbohrer und -schneider bohren und schneiden Öffnungen in Betonbauteile, etwa für Leitungsdurchführungen.
Als Beruf der Anlage B2 der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.
Rahmendaten
- Einstufung nach Handwerksordnung
- Anlage B2
- Meisterpflicht
- Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.
Zuständige Handwerkskammer finden
Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:
Häufige Fragen zu Betonbohrer und -schneider
Brauche ich für Betonbohrer und -schneider eine besondere Qualifikation?
Nein. Betonbohrer und -schneider ist ein handwerksähnliches Gewerbe der Anlage B2 und kann ohne Qualifikationsnachweis selbstständig ausgeübt werden.
Ist Betonbohrer und -schneider trotzdem bei der Handwerkskammer zu melden?
Handwerksähnliche Gewerbe werden ebenfalls bei der zuständigen Handwerkskammer angemeldet, allerdings in einem eigenen Verzeichnis, nicht in der Handwerksrolle.
Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.