Alle Handwerksberufe: Anlage A und B
Rund 145 Berufe: 53 zulassungspflichtige (Anlage A, Meisterpflicht), 41 zulassungsfreie (Anlage B1) und 51 handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2).
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Anlage A und Anlage B?
Anlage A umfasst die 53 zulassungspflichtigen Handwerke, für die ein Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation Voraussetzung für die Selbstständigkeit ist. Anlage B umfasst zulassungsfreie Handwerke (B1) und handwerksähnliche Gewerbe (B2), die auch ohne Meisterbrief selbstständig betrieben werden dürfen.
Kann ich auch in einem B1-Handwerk den Meisterbrief machen?
Ja, in den 41 B1-Handwerken ist die Meisterprüfung freiwillig möglich und bleibt ein anerkanntes Gütesiegel. Fördermittel wie das Aufstiegs-BAföG gelten für Anlage-A- und B1-Berufe gleichermaßen.
Wie viele Berufe listet Handwerkskammer.net insgesamt?
53 Berufe der Anlage A, 41 der Anlage B1 und 51 handwerksähnliche Gewerbe der Anlage B2, macht zusammen rund 145 Handwerksberufe.