Anlage B1

Textilreiniger

Textilreiniger reinigen und pflegen Kleidung und Textilien professionell, etwa in der chemischen Reinigung.

Anlage B1Einstufung
Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.Meisterpflicht

Textilreiniger reinigen und pflegen Kleidung und Textilien professionell, etwa in der chemischen Reinigung.

Als Beruf der Anlage B1 der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.

Rahmendaten

Einstufung nach Handwerksordnung
Anlage B1
Meisterpflicht
Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.

Zuständige Handwerkskammer finden

Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:

Häufige Fragen zu Textilreiniger

Brauche ich für Textilreiniger einen Meisterbrief?

Nein. Textilreiniger zählt zu den zulassungsfreien Handwerken der Anlage B1, eine Gewerbeanmeldung reicht für die Selbstständigkeit. Der Meisterbrief kann freiwillig erworben werden und bleibt ein anerkanntes Qualitätssiegel.

Gilt für Textilreiniger trotzdem die Handwerksrolle?

Betriebe in zulassungsfreien Handwerken werden in ein eigenes Verzeichnis der Handwerkskammer eingetragen, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke, nicht in die Handwerksrolle der Anlage-A-Berufe.

Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.