Anlage A

Bäcker

Bäcker backen Brot, Brötchen und Feingebäck und beherrschen Teigführung, Gärung und Backtechnik. Trotz Filialisierung bleibt der Beruf ein Kernstück des Lebensmittelhandwerks.

Anlage AEinstufung
Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.Meisterpflicht

Bäcker backen Brot, Brötchen und Feingebäck und beherrschen Teigführung, Gärung und Backtechnik. Trotz Filialisierung bleibt der Beruf ein Kernstück des Lebensmittelhandwerks.

Als Beruf der Anlage A der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.

Rahmendaten

Einstufung nach Handwerksordnung
Anlage A
Meisterpflicht
Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.

Zuständige Handwerkskammer finden

Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:

Häufige Fragen zu Bäcker

Brauche ich für Bäcker einen Meisterbrief?

Ja. Bäcker zählt zu den 53 zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A, für die Selbstständigkeit ist der Meisterbrief oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation Voraussetzung.

Bei welcher Kammer melde ich einen Betrieb für Bäcker an?

Bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Über die Städtesuche auf dieser Seite findest du die zuständige Kammer.

Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.