Anlage A

Boots- und Schiffbauer

Boots- und Schiffbauer bauen und reparieren Wasserfahrzeuge aus Holz, GFK und Metall. Der Beruf ist stark an Küsten- und Seenregionen konzentriert.

Anlage AEinstufung
Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.Meisterpflicht

Boots- und Schiffbauer bauen und reparieren Wasserfahrzeuge aus Holz, GFK und Metall. Der Beruf ist stark an Küsten- und Seenregionen konzentriert.

Als Beruf der Anlage A der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.

Rahmendaten

Einstufung nach Handwerksordnung
Anlage A
Meisterpflicht
Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.

Zuständige Handwerkskammer finden

Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:

Häufige Fragen zu Boots- und Schiffbauer

Brauche ich für Boots- und Schiffbauer einen Meisterbrief?

Ja. Boots- und Schiffbauer zählt zu den 53 zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A, für die Selbstständigkeit ist der Meisterbrief oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation Voraussetzung.

Bei welcher Kammer melde ich einen Betrieb für Boots- und Schiffbauer an?

Bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Über die Städtesuche auf dieser Seite findest du die zuständige Kammer.

Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.