Dachdecker decken und dämmen Dächer, dichten sie ab und montieren Dachfenster oder Solaranlagen. Sie sorgen dafür, dass Gebäude dauerhaft gegen Wind und Wetter geschützt sind.
Als Beruf der Anlage A der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.
Rahmendaten
- Einstufung nach Handwerksordnung
- Anlage A
- Meisterpflicht
- Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.
Zuständige Handwerkskammer finden
Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:
Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.