Anlage B2

Rohr- und Kanalreiniger

Rohr- und Kanalreiniger reinigen verstopfte oder verschmutzte Rohrleitungen und Kanäle.

Anlage B2Einstufung
Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.Meisterpflicht

Rohr- und Kanalreiniger reinigen verstopfte oder verschmutzte Rohrleitungen und Kanäle.

Als Beruf der Anlage B2 der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.

Rahmendaten

Einstufung nach Handwerksordnung
Anlage B2
Meisterpflicht
Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.

Zuständige Handwerkskammer finden

Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:

Häufige Fragen zu Rohr- und Kanalreiniger

Brauche ich für Rohr- und Kanalreiniger eine besondere Qualifikation?

Nein. Rohr- und Kanalreiniger ist ein handwerksähnliches Gewerbe der Anlage B2 und kann ohne Qualifikationsnachweis selbstständig ausgeübt werden.

Ist Rohr- und Kanalreiniger trotzdem bei der Handwerkskammer zu melden?

Handwerksähnliche Gewerbe werden ebenfalls bei der zuständigen Handwerkskammer angemeldet, allerdings in einem eigenen Verzeichnis, nicht in der Handwerksrolle.

Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.