Rohr- und Kanalreiniger reinigen verstopfte oder verschmutzte Rohrleitungen und Kanäle.
Als Beruf der Anlage B2 der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.
Rahmendaten
- Einstufung nach Handwerksordnung
- Anlage B2
- Meisterpflicht
- Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.
Zuständige Handwerkskammer finden
Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:
Häufige Fragen zu Rohr- und Kanalreiniger
Brauche ich für Rohr- und Kanalreiniger eine besondere Qualifikation?
Nein. Rohr- und Kanalreiniger ist ein handwerksähnliches Gewerbe der Anlage B2 und kann ohne Qualifikationsnachweis selbstständig ausgeübt werden.
Ist Rohr- und Kanalreiniger trotzdem bei der Handwerkskammer zu melden?
Handwerksähnliche Gewerbe werden ebenfalls bei der zuständigen Handwerkskammer angemeldet, allerdings in einem eigenen Verzeichnis, nicht in der Handwerksrolle.
Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.