Print- und Medientechnologen (Drucker, Siebdrucker, Flexografen) produzieren Drucksachen und Verpackungen in verschiedenen Drucktechniken.
Als Beruf der Anlage B1 der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.
Rahmendaten
- Einstufung nach Handwerksordnung
- Anlage B1
- Meisterpflicht
- Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.
Zuständige Handwerkskammer finden
Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:
Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.