Anlage B1

Schuhmacher

Schuhmacher fertigen und reparieren Schuhe, von der Sohlenerneuerung bis zur individuellen Maßanfertigung.

Anlage B1Einstufung
Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.Meisterpflicht

Schuhmacher fertigen und reparieren Schuhe, von der Sohlenerneuerung bis zur individuellen Maßanfertigung.

Als Beruf der Anlage B1 der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.

Rahmendaten

Einstufung nach Handwerksordnung
Anlage B1
Meisterpflicht
Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.

Zuständige Handwerkskammer finden

Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:

Häufige Fragen zu Schuhmacher

Brauche ich für Schuhmacher einen Meisterbrief?

Nein. Schuhmacher zählt zu den zulassungsfreien Handwerken der Anlage B1, eine Gewerbeanmeldung reicht für die Selbstständigkeit. Der Meisterbrief kann freiwillig erworben werden und bleibt ein anerkanntes Qualitätssiegel.

Gilt für Schuhmacher trotzdem die Handwerksrolle?

Betriebe in zulassungsfreien Handwerken werden in ein eigenes Verzeichnis der Handwerkskammer eingetragen, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke, nicht in die Handwerksrolle der Anlage-A-Berufe.

Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.