Anlage A

Glasveredler

Glasveredler schleifen, gravieren und beschichten Glas für Dekoration und technische Anwendungen. Der Beruf verbindet handwerkliches Können mit künstlerischer Gestaltung.

Anlage AEinstufung
Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.Meisterpflicht

Glasveredler schleifen, gravieren und beschichten Glas für Dekoration und technische Anwendungen. Der Beruf verbindet handwerkliches Können mit künstlerischer Gestaltung.

Als Beruf der Anlage A der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.

Rahmendaten

Einstufung nach Handwerksordnung
Anlage A
Meisterpflicht
Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.

Zuständige Handwerkskammer finden

Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:

Häufige Fragen zu Glasveredler

Brauche ich für Glasveredler einen Meisterbrief?

Ja. Glasveredler zählt zu den 53 zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A, für die Selbstständigkeit ist der Meisterbrief oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation Voraussetzung.

Bei welcher Kammer melde ich einen Betrieb für Glasveredler an?

Bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Über die Städtesuche auf dieser Seite findest du die zuständige Kammer.

Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.