Holzblockmacher fertigen Holzblöcke für handwerkliche und industrielle Zwecke.
Als Beruf der Anlage B2 der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.
Rahmendaten
- Einstufung nach Handwerksordnung
- Anlage B2
- Meisterpflicht
- Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.
Zuständige Handwerkskammer finden
Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:
Häufige Fragen zu Holzblockmacher
Brauche ich für Holzblockmacher eine besondere Qualifikation?
Nein. Holzblockmacher ist ein handwerksähnliches Gewerbe der Anlage B2 und kann ohne Qualifikationsnachweis selbstständig ausgeübt werden.
Ist Holzblockmacher trotzdem bei der Handwerkskammer zu melden?
Handwerksähnliche Gewerbe werden ebenfalls bei der zuständigen Handwerkskammer angemeldet, allerdings in einem eigenen Verzeichnis, nicht in der Handwerksrolle.
Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.