Anlage A

Friseure

Friseure schneiden, färben und stylen Haare und beraten zu Pflege und Typberatung. Einer der bekanntesten und mitgliederstärksten Handwerksberufe.

Anlage AEinstufung
Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.Meisterpflicht

Friseure schneiden, färben und stylen Haare und beraten zu Pflege und Typberatung. Einer der bekanntesten und mitgliederstärksten Handwerksberufe.

Als Beruf der Anlage A der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.

Rahmendaten

Einstufung nach Handwerksordnung
Anlage A
Meisterpflicht
Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.

Zuständige Handwerkskammer finden

Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:

Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.