Anlage A

Maler und Lackierer

Maler und Lackierer streichen, tapezieren und beschichten Innen- und Außenflächen, dämmen Fassaden und gestalten mit Farbe und Struktur. Der Beruf reicht von der Renovierung bis zur Fahrzeuglackierung.

Anlage AEinstufung
Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.Meisterpflicht

Maler und Lackierer streichen, tapezieren und beschichten Innen- und Außenflächen, dämmen Fassaden und gestalten mit Farbe und Struktur. Der Beruf reicht von der Renovierung bis zur Fahrzeuglackierung.

Als Beruf der Anlage A der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.

Rahmendaten

Einstufung nach Handwerksordnung
Anlage A
Meisterpflicht
Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.

Zuständige Handwerkskammer finden

Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:

Häufige Fragen zu Maler und Lackierer

Brauche ich für Maler und Lackierer einen Meisterbrief?

Ja. Maler und Lackierer zählt zu den 53 zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A, für die Selbstständigkeit ist der Meisterbrief oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation Voraussetzung.

Bei welcher Kammer melde ich einen Betrieb für Maler und Lackierer an?

Bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Über die Städtesuche auf dieser Seite findest du die zuständige Kammer.

Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.