Anlage A

Karosserie- und Fahrzeugbauer

Karosserie- und Fahrzeugbauer reparieren Unfallschäden, bauen Fahrzeuge um und fertigen Sonderaufbauten für Nutzfahrzeuge. Moderne Fahrzeugtechnik und Materialkunde gehören ebenso dazu wie klassisches Blecharbeiten.

Anlage AEinstufung
Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.Meisterpflicht

Karosserie- und Fahrzeugbauer reparieren Unfallschäden, bauen Fahrzeuge um und fertigen Sonderaufbauten für Nutzfahrzeuge. Moderne Fahrzeugtechnik und Materialkunde gehören ebenso dazu wie klassisches Blecharbeiten.

Als Beruf der Anlage A der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.

Rahmendaten

Einstufung nach Handwerksordnung
Anlage A
Meisterpflicht
Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.

Zuständige Handwerkskammer finden

Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:

Häufige Fragen zu Karosserie- und Fahrzeugbauer

Brauche ich für Karosserie- und Fahrzeugbauer einen Meisterbrief?

Ja. Karosserie- und Fahrzeugbauer zählt zu den 53 zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A, für die Selbstständigkeit ist der Meisterbrief oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation Voraussetzung.

Bei welcher Kammer melde ich einen Betrieb für Karosserie- und Fahrzeugbauer an?

Bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Über die Städtesuche auf dieser Seite findest du die zuständige Kammer.

Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.