Textilgestalter (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker) fertigen Textilien und textile Dekorationen in traditionellen Handwerkstechniken.
Als Beruf der Anlage B1 der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.
Rahmendaten
- Einstufung nach Handwerksordnung
- Anlage B1
- Meisterpflicht
- Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.
Zuständige Handwerkskammer finden
Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:
Häufige Fragen zu Textilgestalter
Brauche ich für Textilgestalter einen Meisterbrief?
Nein. Textilgestalter zählt zu den zulassungsfreien Handwerken der Anlage B1, eine Gewerbeanmeldung reicht für die Selbstständigkeit. Der Meisterbrief kann freiwillig erworben werden und bleibt ein anerkanntes Qualitätssiegel.
Gilt für Textilgestalter trotzdem die Handwerksrolle?
Betriebe in zulassungsfreien Handwerken werden in ein eigenes Verzeichnis der Handwerkskammer eingetragen, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke, nicht in die Handwerksrolle der Anlage-A-Berufe.
Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.