Orthopädieschuhmacher fertigen und verändern Schuhe für Menschen mit Fußfehlstellungen oder nach Verletzungen. Der Beruf verbindet klassisches Schuhhandwerk mit medizinischer Fachkenntnis.
Als Beruf der Anlage A der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.
Rahmendaten
- Einstufung nach Handwerksordnung
- Anlage A
- Meisterpflicht
- Ja, Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit.
Zuständige Handwerkskammer finden
Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:
Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.