Anlage B2

Fleischzerleger, Ausbeiner

Fleischzerleger und Ausbeiner zerlegen Fleisch fachgerecht in verkaufsfertige Teile.

Anlage B2Einstufung
Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.Meisterpflicht

Fleischzerleger und Ausbeiner zerlegen Fleisch fachgerecht in verkaufsfertige Teile.

Als Beruf der Anlage B2 der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.

Rahmendaten

Einstufung nach Handwerksordnung
Anlage B2
Meisterpflicht
Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.

Zuständige Handwerkskammer finden

Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:

Häufige Fragen zu Fleischzerleger, Ausbeiner

Brauche ich für Fleischzerleger, Ausbeiner eine besondere Qualifikation?

Nein. Fleischzerleger, Ausbeiner ist ein handwerksähnliches Gewerbe der Anlage B2 und kann ohne Qualifikationsnachweis selbstständig ausgeübt werden.

Ist Fleischzerleger, Ausbeiner trotzdem bei der Handwerkskammer zu melden?

Handwerksähnliche Gewerbe werden ebenfalls bei der zuständigen Handwerkskammer angemeldet, allerdings in einem eigenen Verzeichnis, nicht in der Handwerksrolle.

Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.