Anlage B1

Kosmetiker

Kosmetiker führen Hautpflege- und Beautybehandlungen durch und beraten zu Pflegeroutinen.

Anlage B1Einstufung
Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.Meisterpflicht

Kosmetiker führen Hautpflege- und Beautybehandlungen durch und beraten zu Pflegeroutinen.

Als Beruf der Anlage B1 der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.

Rahmendaten

Einstufung nach Handwerksordnung
Anlage B1
Meisterpflicht
Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.

Zuständige Handwerkskammer finden

Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:

Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.