Anlage B2

Theaterplastiker

Theaterplastiker fertigen plastische Bühnenrequisiten und Dekorationselemente.

Anlage B2Einstufung
Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.Meisterpflicht

Theaterplastiker fertigen plastische Bühnenrequisiten und Dekorationselemente.

Als Beruf der Anlage B2 der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.

Rahmendaten

Einstufung nach Handwerksordnung
Anlage B2
Meisterpflicht
Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.

Zuständige Handwerkskammer finden

Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:

Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.