Dieses Gewerbe fertigt Drahtgestelle für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung.
Als Beruf der Anlage B2 der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.
Rahmendaten
- Einstufung nach Handwerksordnung
- Anlage B2
- Meisterpflicht
- Nein, handwerksähnliches Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis.
Zuständige Handwerkskammer finden
Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:
Häufige Fragen zu Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke
Brauche ich für Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke eine besondere Qualifikation?
Nein. Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke ist ein handwerksähnliches Gewerbe der Anlage B2 und kann ohne Qualifikationsnachweis selbstständig ausgeübt werden.
Ist Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke trotzdem bei der Handwerkskammer zu melden?
Handwerksähnliche Gewerbe werden ebenfalls bei der zuständigen Handwerkskammer angemeldet, allerdings in einem eigenen Verzeichnis, nicht in der Handwerksrolle.
Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.