Anlage B1

Metall- und Glockengießer

Metall- und Glockengießer gießen Metallobjekte, von Kunstgussstücken bis zu Kirchenglocken, nach traditionellem Gussverfahren.

Anlage B1Einstufung
Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.Meisterpflicht

Metall- und Glockengießer gießen Metallobjekte, von Kunstgussstücken bis zu Kirchenglocken, nach traditionellem Gussverfahren.

Als Beruf der Anlage B1 der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht: Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.

Rahmendaten

Einstufung nach Handwerksordnung
Anlage B1
Meisterpflicht
Nein, keine Qualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben. Meisterbrief freiwillig möglich.

Zuständige Handwerkskammer finden

Für die Ausübung dieses Berufs als selbstständiger Betrieb ist die Handwerkskammer am Betriebssitz zuständig. Finde deine Kammer über die Städte-Suche:

Häufige Fragen zu Metall- und Glockengießer

Brauche ich für Metall- und Glockengießer einen Meisterbrief?

Nein. Metall- und Glockengießer zählt zu den zulassungsfreien Handwerken der Anlage B1, eine Gewerbeanmeldung reicht für die Selbstständigkeit. Der Meisterbrief kann freiwillig erworben werden und bleibt ein anerkanntes Qualitätssiegel.

Gilt für Metall- und Glockengießer trotzdem die Handwerksrolle?

Betriebe in zulassungsfreien Handwerken werden in ein eigenes Verzeichnis der Handwerkskammer eingetragen, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke, nicht in die Handwerksrolle der Anlage-A-Berufe.

Angaben nach Handwerksordnung (Anlage A/B) und ZDH, Stand 08/2026.