Die Altgesellenregelung nach § 7b der Handwerksordnung ermöglicht Gesellen mit mehrjähriger Berufserfahrung und Führungsverantwortung, unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Meisterbrief einen Betrieb der Anlage A zu gründen.
Altgesellenregelung (§7b HwO)
Die Altgesellenregelung nach § 7b der Handwerksordnung ermöglicht Gesellen mit mehrjähriger Berufserfahrung und Führungsverantwortung, unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Meisterbrief einen Betrieb der Anlage A zu gründen.