Glossar · A

Altgesellenregelung (§7b HwO)

Die Altgesellenregelung nach § 7b der Handwerksordnung ermöglicht Gesellen mit mehrjähriger Berufserfahrung und Führungsverantwortung, unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Meisterbrief einen Betrieb der Anlage A zu gründen.

Die Altgesellenregelung nach § 7b der Handwerksordnung ermöglicht Gesellen mit mehrjähriger Berufserfahrung und Führungsverantwortung, unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Meisterbrief einen Betrieb der Anlage A zu gründen.