Anlage A der Handwerksordnung listet die 53 zulassungspflichtigen Handwerke, für deren selbstständige Ausübung ein Meisterbrief oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation vorgeschrieben ist, etwa Elektrotechniker, Dachdecker oder Friseure.
Anlage A
Anlage A der Handwerksordnung listet die 53 zulassungspflichtigen Handwerke, für deren selbstständige Ausübung ein Meisterbrief oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation vorgeschrieben ist, etwa Elektrotechniker, Dachdecker oder Friseure.