Anlage B2 der Handwerksordnung listet die handwerksähnlichen Gewerbe, die ohne jeden Qualifikationsnachweis selbstständig betrieben werden können, etwa Bodenleger oder Fahrzeugverwerter.
Anlage B2
Anlage B2 der Handwerksordnung listet die handwerksähnlichen Gewerbe, die ohne jeden Qualifikationsnachweis selbstständig betrieben werden können, etwa Bodenleger oder Fahrzeugverwerter.