Die Ausübungsberechtigung erlaubt Personen ohne Meisterbrief, unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen (etwa langjährige Berufserfahrung oder ein Ingenieurabschluss) ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig auszuüben.
Ausübungsberechtigung
Die Ausübungsberechtigung erlaubt Personen ohne Meisterbrief, unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen (etwa langjährige Berufserfahrung oder ein Ingenieurabschluss) ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig auszuüben.