Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt und ist für alle selbstständigen Tätigkeiten nötig. Im zulassungspflichtigen Handwerk kommt zusätzlich die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer hinzu.
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt und ist für alle selbstständigen Tätigkeiten nötig. Im zulassungspflichtigen Handwerk kommt zusätzlich die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer hinzu.