Glossar · G

Gewerbeuntersagung

Die Gewerbeuntersagung ist eine behördliche Maßnahme, mit der einem Betrieb die Ausübung seines Gewerbes untersagt wird, etwa bei wiederholten schweren Rechtsverstößen. Bei Handwerksbetrieben ist die Handwerkskammer beteiligt.

Die Gewerbeuntersagung ist eine behördliche Maßnahme, mit der einem Betrieb die Ausübung seines Gewerbes untersagt wird, etwa bei wiederholten schweren Rechtsverstößen. Bei Handwerksbetrieben ist die Handwerkskammer beteiligt.