Handwerksähnliche Gewerbe sind Tätigkeiten der Anlage B2, die handwerkliche Elemente enthalten, aber nicht als klassisches Handwerk gelten und ohne Qualifikationsnachweis ausgeübt werden können.
Handwerksähnliches Gewerbe
Handwerksähnliche Gewerbe sind Tätigkeiten der Anlage B2, die handwerkliche Elemente enthalten, aber nicht als klassisches Handwerk gelten und ohne Qualifikationsnachweis ausgeübt werden können.