Glossar · I

Innungsversammlung

Die Innungsversammlung ist das oberste Organ einer Innung, vergleichbar mit der Vollversammlung einer Kammer, jedoch auf ein einzelnes Gewerk und dessen Innungsmitglieder bezogen.

Die Innungsversammlung ist das oberste Organ einer Innung, vergleichbar mit der Vollversammlung einer Kammer, jedoch auf ein einzelnes Gewerk und dessen Innungsmitglieder bezogen.