Glossar · K

Kammerbeitrag

Der Kammerbeitrag ist die Pflichtabgabe eines Handwerksbetriebs an seine Handwerkskammer, meist bestehend aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag, der sich am Gewerbeertrag orientiert.

Der Kammerbeitrag ist die Pflichtabgabe eines Handwerksbetriebs an seine Handwerkskammer, meist bestehend aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag, der sich am Gewerbeertrag orientiert.