Glossar · K

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, sie nehmen hoheitliche Aufgaben wahr (etwa die Führung der Handwerksrolle) und haben eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtmitgliedschaft für Handwerksbetriebe.

Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, sie nehmen hoheitliche Aufgaben wahr (etwa die Führung der Handwerksrolle) und haben eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtmitgliedschaft für Handwerksbetriebe.