Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, sie nehmen hoheitliche Aufgaben wahr (etwa die Führung der Handwerksrolle) und haben eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtmitgliedschaft für Handwerksbetriebe.
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, sie nehmen hoheitliche Aufgaben wahr (etwa die Führung der Handwerksrolle) und haben eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtmitgliedschaft für Handwerksbetriebe.