Die Rechtsaufsicht über Handwerksinnungen liegt bei der jeweiligen Handwerkskammer, die prüft, ob Innungen sich an geltendes Recht und ihre Satzung halten.
Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsicht über Handwerksinnungen liegt bei der jeweiligen Handwerkskammer, die prüft, ob Innungen sich an geltendes Recht und ihre Satzung halten.