Die Vollversammlung ist das oberste Organ einer Handwerkskammer. Sie besteht aus gewählten Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und entscheidet über Satzung, Haushalt und grundsätzliche Fragen der Kammer.
Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das oberste Organ einer Handwerkskammer. Sie besteht aus gewählten Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und entscheidet über Satzung, Haushalt und grundsätzliche Fragen der Kammer.