Glossar · V

Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das oberste Organ einer Handwerkskammer. Sie besteht aus gewählten Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und entscheidet über Satzung, Haushalt und grundsätzliche Fragen der Kammer.

Die Vollversammlung ist das oberste Organ einer Handwerkskammer. Sie besteht aus gewählten Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und entscheidet über Satzung, Haushalt und grundsätzliche Fragen der Kammer.