Wer in Bremen einen Handwerksbetrieb gründet, meldet ihn bei der Handwerkskammer Bremen an. Sie führt die Handwerksrolle, regelt Ausbildung und Prüfungen und berät Mitgliedsbetriebe im gesamten Kammerbezirk.
Jeder Handwerksbetrieb in Bremen ist kraft Gesetzes Mitglied seiner regional zuständigen Handwerkskammer. Mit rund 577.026 Einwohnern liegt Bremen in Bremen.
Warum die Kammer zählt
Als Großstadt gehört Bremen zu einem Kammerbezirk mit entsprechend vielen Mitgliedsbetrieben und einer breiten Angebotspalette an Beratung, Kursen und Prüfungsterminen. Die Handwerkskammer führt die Handwerksrolle, regelt Ausbildungsverträge und ist für Gesellen- und Meisterprüfungen zuständig, unabhängig davon, ob der Betrieb ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A oder ein zulassungsfreies Handwerk der Anlage B ausübt.
Zustaendigkeit innerhalb des Bundeslandes
Bremen hat nur eine Handwerkskammer, die Zustaendigkeit fuer Bremen ist damit eindeutig.
Erste Schritte bei der Kammer
Fuer die Eintragung in die Handwerksrolle, die Anmeldung eines Ausbildungsvertrags oder die Anmeldung zur Meisterpruefung ist immer die Kammer am Betriebssitz zustaendig, nicht die Kammer am Wohnort. Die genauen Formulare und Fristen stehen auf der jeweiligen Kammer-Website.
Warum die Kammer zählt
Jeder Handwerksbetrieb ist kraft Gesetzes Mitglied seiner regional zuständigen Handwerkskammer, unabhängig von der Betriebsgröße. Für Bremen ist das Handwerkskammer Bremen. Sie ist Ansprechpartnerin für Eintragung in die Handwerksrolle, Ausbildungsverträge, Gesellen- und Meisterprüfung sowie technische und betriebswirtschaftliche Beratung.
Stadtdaten Bremen
- Bundesland
- Bremen
- Einwohner
- 577.026
- Postleitzahl
- 28195, 28197, 28199, 28201, 28203, 28205
Häufige Fragen
Welche Handwerkskammer ist für Bremen zuständig?
Die Handwerkskammer Bremen mit Sitz in Bremen.
Muss ich als Handwerker in Bremen Kammermitglied sein?
Ja. Die Mitgliedschaft in der zuständigen Handwerkskammer ist für alle Handwerksbetriebe gesetzlich vorgeschrieben, das gilt unabhängig davon, ob der Betrieb ein zulassungspflichtiges (Anlage A) oder zulassungsfreies (Anlage B) Handwerk ausübt.
Was kostet die Anmeldung bei der Handwerkskammer?
Für die Eintragung in die Handwerksrolle fällt eine einmalige Gebühr an, danach ein laufender Mitgliedsbeitrag. Die genauen Sätze legt jede Kammer in ihrer Beitragsordnung fest.