Wer in Saarbrücken einen Handwerksbetrieb gründet, meldet ihn bei der Handwerkskammer des Saarlandes an. Sie führt die Handwerksrolle, regelt Ausbildung und Prüfungen und berät Mitgliedsbetriebe im gesamten Kammerbezirk.
Saarbrücken liegt im Zuständigkeitsbereich einer der 53 deutschen Handwerkskammern. Diese Seite zeigt, welche das ist. Mit rund 183.509 Einwohnern liegt Saarbrücken in Saarland.
Warum die Kammer zählt
Als Großstadt gehört Saarbrücken zu einem Kammerbezirk mit entsprechend vielen Mitgliedsbetrieben und einer breiten Angebotspalette an Beratung, Kursen und Prüfungsterminen. Die Handwerkskammer führt die Handwerksrolle, regelt Ausbildungsverträge und ist für Gesellen- und Meisterprüfungen zuständig, unabhängig davon, ob der Betrieb ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A oder ein zulassungsfreies Handwerk der Anlage B ausübt.
Zustaendigkeit innerhalb des Bundeslandes
Saarland hat nur eine Handwerkskammer, die Zustaendigkeit fuer Saarbrücken ist damit eindeutig.
Erste Schritte bei der Kammer
Fuer die Eintragung in die Handwerksrolle, die Anmeldung eines Ausbildungsvertrags oder die Anmeldung zur Meisterpruefung ist immer die Kammer am Betriebssitz zustaendig, nicht die Kammer am Wohnort. Die genauen Formulare und Fristen stehen auf der jeweiligen Kammer-Website.
Warum die Kammer zählt
Jeder Handwerksbetrieb ist kraft Gesetzes Mitglied seiner regional zuständigen Handwerkskammer, unabhängig von der Betriebsgröße. Für Saarbrücken ist das Handwerkskammer des Saarlandes. Sie ist Ansprechpartnerin für Eintragung in die Handwerksrolle, Ausbildungsverträge, Gesellen- und Meisterprüfung sowie technische und betriebswirtschaftliche Beratung.
Stadtdaten Saarbrücken
- Bundesland
- Saarland
- Einwohner
- 183.509
- Postleitzahl
- 66001–66133
Häufige Fragen
Welche Handwerkskammer ist für Saarbrücken zuständig?
Die Handwerkskammer des Saarlandes mit Sitz in Saarbrücken.
Muss ich als Handwerker in Saarbrücken Kammermitglied sein?
Ja. Die Mitgliedschaft in der zuständigen Handwerkskammer ist für alle Handwerksbetriebe gesetzlich vorgeschrieben, das gilt unabhängig davon, ob der Betrieb ein zulassungspflichtiges (Anlage A) oder zulassungsfreies (Anlage B) Handwerk ausübt.
Was kostet die Anmeldung bei der Handwerkskammer?
Für die Eintragung in die Handwerksrolle fällt eine einmalige Gebühr an, danach ein laufender Mitgliedsbeitrag. Die genauen Sätze legt jede Kammer in ihrer Beitragsordnung fest.