Wer in Wadern einen Handwerksbetrieb gründet, meldet ihn bei der Handwerkskammer des Saarlandes an. Sie führt die Handwerksrolle, regelt Ausbildung und Prüfungen und berät Mitgliedsbetriebe im gesamten Kammerbezirk.
Jeder Handwerksbetrieb in Wadern ist kraft Gesetzes Mitglied seiner regional zuständigen Handwerkskammer. Mit rund 15.860 Einwohnern liegt Wadern in Saarland.
Warum die Kammer zählt
Wadern liegt eher am Rand seines Kammerbezirks, für persönliche Beratungstermine kann die Fahrt zur Kammer-Geschäftsstelle etwas weiter sein, viele Anliegen lassen sich aber telefonisch oder online klären. Die Handwerkskammer führt die Handwerksrolle, regelt Ausbildungsverträge und ist für Gesellen- und Meisterprüfungen zuständig, unabhängig davon, ob der Betrieb ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A oder ein zulassungsfreies Handwerk der Anlage B ausübt.
Zustaendigkeit innerhalb des Bundeslandes
Saarland hat nur eine Handwerkskammer, die Zustaendigkeit fuer Wadern ist damit eindeutig.
Erste Schritte bei der Kammer
Fuer die Eintragung in die Handwerksrolle, die Anmeldung eines Ausbildungsvertrags oder die Anmeldung zur Meisterpruefung ist immer die Kammer am Betriebssitz zustaendig, nicht die Kammer am Wohnort. Die genauen Formulare und Fristen stehen auf der jeweiligen Kammer-Website.
Warum die Kammer zählt
Jeder Handwerksbetrieb ist kraft Gesetzes Mitglied seiner regional zuständigen Handwerkskammer, unabhängig von der Betriebsgröße. Für Wadern ist das Handwerkskammer des Saarlandes. Sie ist Ansprechpartnerin für Eintragung in die Handwerksrolle, Ausbildungsverträge, Gesellen- und Meisterprüfung sowie technische und betriebswirtschaftliche Beratung.
Stadtdaten Wadern
- Bundesland
- Saarland
- Einwohner
- 15.860
- Postleitzahl
- 66687
Häufige Fragen
Welche Handwerkskammer ist für Wadern zuständig?
Die Handwerkskammer des Saarlandes mit Sitz in Saarbrücken.
Muss ich als Handwerker in Wadern Kammermitglied sein?
Ja. Die Mitgliedschaft in der zuständigen Handwerkskammer ist für alle Handwerksbetriebe gesetzlich vorgeschrieben, das gilt unabhängig davon, ob der Betrieb ein zulassungspflichtiges (Anlage A) oder zulassungsfreies (Anlage B) Handwerk ausübt.
Was kostet die Anmeldung bei der Handwerkskammer?
Für die Eintragung in die Handwerksrolle fällt eine einmalige Gebühr an, danach ein laufender Mitgliedsbeitrag. Die genauen Sätze legt jede Kammer in ihrer Beitragsordnung fest.