Sitz: Nürnberg · Bayern

Handwerkskammer für Mittelfranken

Handwerkskammer für Mittelfranken mit Sitz in Nürnberg ist zuständig für den bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken mit Nürnberg, Fürth, Erlangen und Ansbach.

NürnbergSitz der Kammer
BayernBundesland
Körperschaft d. öffentl. RechtsRechtsform
Offizielle Website: Handwerkskammer für MittelfrankenHandwerksrolle, Ausbildungsberatung und Meisterprüfung laufen direkt über die Kammer: www.hwk-mittelfranken.de
Zur Kammer-Website

Handwerkskammer für Mittelfranken ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig für den bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken mit Nürnberg, Fürth, Erlangen und Ansbach. Jeder Handwerksbetrieb in diesem Gebiet ist Pflichtmitglied dieser Kammer.

Zu den gesetzlichen Aufgaben zählen die Führung der Handwerksrolle, in der alle Mitgliedsbetriebe des Bezirks erfasst sind, die Regelung der Berufsausbildung sowie die Zuständigkeit für Gesellen- und Meisterprüfungen. Als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft berät die Kammer ihre Mitgliedsbetriebe zudem technisch, betriebswirtschaftlich und rechtlich und vertritt die Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Verwaltung im Bezirk.

Kammerbezirk

Handwerkskammer für Mittelfranken ist zuständig für den bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken mit Nürnberg, Fürth, Erlangen und Ansbach. Jeder Handwerksbetrieb in diesem Gebiet ist Pflichtmitglied dieser Kammer, unabhängig vom ausgeübten Gewerk.

Was die Kammer macht

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führt Handwerkskammer für Mittelfranken die Handwerksrolle für ihren Bezirk, regelt die Berufsausbildung, ist für das Prüfungswesen bei Gesellen- und Meisterprüfungen zuständig und berät Mitgliedsbetriebe technisch, betriebswirtschaftlich und rechtlich. Sie führt zudem die Rechtsaufsicht über die Handwerksinnungen im Bezirk.

Kontakt

Adresse
Sulzbacher Straße 11-16, 90489 Nürnberg

Häufige Fragen

Muss ich Mitglied bei Handwerkskammer für Mittelfranken sein?

Ja, wenn dein Betrieb im Kammerbezirk liegt. Die Mitgliedschaft in der zuständigen Handwerkskammer ist für Handwerksbetriebe gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von der Betriebsgröße.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Die Kammern erheben einen Beitrag, der sich meist aus Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag nach Gewerbeertrag zusammensetzt. Die genaue Beitragsordnung veröffentlicht jede Kammer auf ihrer Website.

Wo melde ich mein Handwerk an?

Die Eintragung in die Handwerksrolle läuft über die für deinen Betriebssitz zuständige Handwerkskammer, hier Handwerkskammer für Mittelfranken. Details und Formulare gibt es auf der offiziellen Kammer-Website.

Angaben nach ZDH-Adressliste, Stand 08/2026. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben der Kammer selbst.