Sitz: München · Bayern

Handwerkskammer für München und Oberbayern

Handwerkskammer für München und Oberbayern mit Sitz in München ist zuständig für den bayerischen Regierungsbezirk Oberbayern mit der Landeshauptstadt München.

MünchenSitz der Kammer
BayernBundesland
Körperschaft d. öffentl. RechtsRechtsform
Offizielle Website: Handwerkskammer für München und OberbayernHandwerksrolle, Ausbildungsberatung und Meisterprüfung laufen direkt über die Kammer: www.hwk-muenchen.de
Zur Kammer-Website

Handwerkskammer für München und Oberbayern ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig für den bayerischen Regierungsbezirk Oberbayern mit der Landeshauptstadt München. Jeder Handwerksbetrieb in diesem Gebiet ist Pflichtmitglied dieser Kammer.

Zu den gesetzlichen Aufgaben zählen die Führung der Handwerksrolle, in der alle Mitgliedsbetriebe des Bezirks erfasst sind, die Regelung der Berufsausbildung sowie die Zuständigkeit für Gesellen- und Meisterprüfungen. Als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft berät die Kammer ihre Mitgliedsbetriebe zudem technisch, betriebswirtschaftlich und rechtlich und vertritt die Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Verwaltung im Bezirk.

Kammerbezirk

Handwerkskammer für München und Oberbayern ist zuständig für den bayerischen Regierungsbezirk Oberbayern mit der Landeshauptstadt München. Jeder Handwerksbetrieb in diesem Gebiet ist Pflichtmitglied dieser Kammer, unabhängig vom ausgeübten Gewerk.

Was die Kammer macht

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führt Handwerkskammer für München und Oberbayern die Handwerksrolle für ihren Bezirk, regelt die Berufsausbildung, ist für das Prüfungswesen bei Gesellen- und Meisterprüfungen zuständig und berät Mitgliedsbetriebe technisch, betriebswirtschaftlich und rechtlich. Sie führt zudem die Rechtsaufsicht über die Handwerksinnungen im Bezirk.

Kontakt

Adresse
Max-Joseph-Straße 4, 80333 München

Häufige Fragen

Muss ich Mitglied bei Handwerkskammer für München und Oberbayern sein?

Ja, wenn dein Betrieb im Kammerbezirk liegt. Die Mitgliedschaft in der zuständigen Handwerkskammer ist für Handwerksbetriebe gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von der Betriebsgröße.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Die Kammern erheben einen Beitrag, der sich meist aus Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag nach Gewerbeertrag zusammensetzt. Die genaue Beitragsordnung veröffentlicht jede Kammer auf ihrer Website.

Wo melde ich mein Handwerk an?

Die Eintragung in die Handwerksrolle läuft über die für deinen Betriebssitz zuständige Handwerkskammer, hier Handwerkskammer für München und Oberbayern. Details und Formulare gibt es auf der offiziellen Kammer-Website.

Angaben nach ZDH-Adressliste, Stand 08/2026. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben der Kammer selbst.