Die Meisterprüfung ist die klassische höhere Berufsbildung im Handwerk und besteht aus vier eigenständigen Teilen.
Teil I: Praktische Fertigkeiten
Im praktischen Teil fertigt die Prüfungskandidatin oder der Kandidat ein Meisterstück oder eine vergleichbare Arbeitsprobe im jeweiligen Handwerk an, oft ergänzt durch situative Aufgaben.
Teil II: Fachtheorie
Der fachtheoretische Teil prüft vertieftes Wissen im jeweiligen Handwerk, von Materialkunde bis Kalkulation.
Teil III: Betriebswirtschaft und Recht
Dieser Teil ist für alle Handwerke gleich und deckt kaufmännische Grundlagen, Rechtsformen, Steuern und Personalführung ab.
Teil IV: Ausbildereignung (AEVO)
Der vierte Teil weist berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nach und berechtigt zur Ausbildung von Lehrlingen.
Förderung über das Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG, umgangssprachlich Meister-BAföG, unterstützt die Vorbereitung auf die Meisterprüfung finanziell, unabhängig vom Alter. Die zuständige Handwerkskammer berät zu Fristen und Anmeldung.