Maler und Lackierer ist ein dreijähriger Ausbildungsberuf im Bauhandwerk mit Meisterpflicht nach Anlage A der Handwerksordnung. Die Ausbildung vermittelt Beschichtungs-, Gestaltungs- und Dämmtechniken für Innen- und Außenflächen; der Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation ist Voraussetzung für die selbstständige Betriebsführung.
Maler und Lackierer zählt zu den 53 zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und gliedert sich in 5 Fachrichtungen, darunter Gestaltung und Instandhaltung sowie Bauten- und Korrosionsschutz. Die Ausbildungsvergütung liegt 2026 bei 740 bis 980 Euro pro Lehrjahr, das Gesellengehalt im Schnitt bei 3.210 Euro brutto, das Meistergehalt bei 4.550 Euro brutto. Ohne Meisterbrief oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation darf kein eigener Malerbetrieb angemeldet werden. Bundesweit gibt es rund 39.700 Malerbetriebe mit über 20.000 Auszubildenden.
Was macht ein Maler und Lackierer im Berufsalltag?
Ein Maler und Lackierer beschichtet, gestaltet und schützt Oberflächen an Gebäuden und Bauteilen mit Farben, Putzen und Dämmstoffen. Der Beruf reicht von der Wohnraumrenovierung bis zur Fassadendämmung und Fahrzeuglackierung.
Der Arbeitsalltag umfasst 3 Kernbereiche: die Untergrundvorbereitung, die eigentliche Beschichtung und die Gestaltung. Bei der Untergrundvorbereitung prüft der Maler Putz, Beton oder Holz auf Tragfähigkeit, entfernt alte Anstriche und grundiert die Fläche. Bei der Beschichtung trägt er Farben, Lacke oder Lasuren mit Pinsel, Rolle oder Spritzgerät auf. Bei der Gestaltung setzt er Strukturputze, Tapeten oder dekorative Techniken wie Wischtechnik und Schablonenmalerei ein.
Handwerkskammern führen den Beruf in der Handwerksrolle unter der lfd. Nr. 1 der Anlage A der Handwerksordnung, direkt vor dem Berufsbild des Gerüstbauers. Diese Position spiegelt die historische Bedeutung des Malerhandwerks als eines der ersten reglementierten Bauhandwerke wider.
Eine Auswertung der 145 in unserer Datenbank erfassten Handwerksberufe zeigt: 53 Berufe (36,6 Prozent) gehören zur Anlage A. Maler und Lackierer ist innerhalb dieser Gruppe einer der personalstärksten Berufe – mit rund 209.500 Beschäftigten und 39.722 Betrieben laut Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (Stand 2020) übertrifft er viele andere Anlage-A-Handwerke wie Gerüstbauer oder Schornsteinfeger deutlich in der Betriebszahl.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Maler und Lackierer?
Die Ausbildung zum Maler und Lackierer dauert 3 Jahre in dualer Form aus Betrieb und Berufsschule. Bei überdurchschnittlichen Leistungen ist eine Verkürzung auf 2 Jahre möglich, bei Abitur oder einschlägiger Vorbildung ist eine Verkürzung um bis zu 12 Monate üblich.
Die Ausbildungsordnung MalerLackAusbV aus dem Jahr 2021 gliedert die Ausbildung in eine gemeinsame Grundstufe und 5 Fachrichtungen ab dem zweiten Ausbildungsjahr. Die Fachrichtungen umfassen Gestaltung und Instandhaltung, Bauten- und Korrosionsschutz, Kirchenmalerei und Denkmalpflege, Bautenschutz und Betoninstandsetzung sowie Fahrzeuglackierung. Jede Fachrichtung setzt eigene Schwerpunkte: die Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege etwa vermittelt historische Anstrichtechniken und Restaurierungsmethoden, während die Fachrichtung Fahrzeuglackierung moderne Lackiersysteme für Kraftfahrzeuge behandelt.
Die duale Ausbildung kombiniert praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb mit theoretischem Unterricht in der Berufsschule, ergänzt durch überbetriebliche Lehrgänge bei der zuständigen Handwerkskammer. Der Berufsschulunterricht deckt Werkstoffkunde, Farb- und Gestaltungslehre sowie Wirtschafts- und Sozialkunde ab.
Was lernen Auszubildende in den ersten beiden Ausbildungsjahren?
Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr stehen Grundfertigkeiten im Mittelpunkt: Untergrundprüfung, Grundierung, einfache Anstricharbeiten, Tapezieren, Putz- und Dämmarbeiten sowie Arbeitssicherheit. Erst danach spezialisieren sich die Auszubildenden auf eine der 5 Fachrichtungen.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Ausbildung?
Für die Ausbildung zum Maler und Lackierer ist gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Betriebe stellen sowohl Bewerber mit Hauptschulabschluss als auch mit mittlerer Reife oder Abitur ein.
Praktisch relevant sind 3 Eigenschaften: körperliche Belastbarkeit für Arbeiten auf Leitern und Gerüsten, ein gutes Farb- und Formgefühl für gestalterische Aufgaben, und Sorgfalt im Umgang mit chemischen Beschichtungsstoffen. Handwerkskammern empfehlen zudem gute Leistungen in Werken, Kunst und Mathematik, da Flächenberechnung und Materialbedarfsplanung feste Bestandteile der Ausbildung sind.
Ein Berufskolleg oder eine Berufsfachschule kann die Ausbildungszeit auf die duale Lehre anrechnen. Bewerber ohne Schulabschluss haben ebenfalls Zugang zur Ausbildung, wobei ein höherer Abschluss die späteren Aufstiegschancen zum Techniker oder Meister verbessert.
Wie läuft die Gesellenprüfung ab?
Die Gesellenprüfung zum Maler und Lackierer gliedert sich in 2 Teile: Teil I am Ende des vierten Ausbildungshalbjahres und Teil II am Ende der Ausbildungszeit. Beide Teile zusammen ergeben die Endnote.
Teil I prüft die im ersten und zweiten Lehrjahr erworbenen Grundfertigkeiten, etwa Untergrundvorbereitung und einfache Beschichtungsarbeiten, und fließt mit 30 Prozent in die Gesamtnote ein. Teil II prüft die fachrichtungsspezifischen Fertigkeiten der letzten beiden Ausbildungsjahre in einer praktischen Arbeitsaufgabe sowie in schriftlichen Prüfungsbereichen zu Auftrags- und Kundenorientierung, Herstellung von Oberflächen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Wer später den Aufstieg zum Betriebsleiter plant, findet den Ablauf der anschließenden Prüfungsstufe im Artikel Meisterprüfung: Ablauf und Teile.
Eine bestandene Gesellenprüfung berechtigt nicht zur selbstständigen Führung eines Malerbetriebs. Wer ohne Meisterbrief, Meisterprüfung-Ausnahmebewilligung oder anerkannte Gleichwertigkeit als Betriebsleiter auftritt, riskiert eine Gewerbeuntersagung durch die zuständige Handwerkskammer. Die Anmeldung eines Anlage-A-Betriebs erfolgt ausschließlich über den Eintrag in die Handwerksrolle.
Warum ist der Meisterbrief für Maler und Lackierer Pflicht?
Maler und Lackierer zählt zu den 53 Berufen der Anlage A, für die der Gesetzgeber die Meisterpflicht zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken vorschreibt. Ohne Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation ist die selbstständige Ausübung untersagt.
Die Handwerksordnung begründet die Meisterpflicht bei Malerarbeiten mit 2 Risikofeldern: dem Umgang mit gesundheitsgefährdenden Beschichtungsstoffen wie Lösemitteln und Isocyanaten, und der bautechnischen Verantwortung bei Dämm- und Sanierungsarbeiten, wo Fehler zu Feuchteschäden und Schimmelbildung führen können. Wer als Betrieb ohne diesen Nachweis in die Handwerksrolle A-Verzeichnis eingetragen werden will, wird von der zuständigen Kammer abgelehnt. Die Meisterprüfung deckt entsprechend 4 Prüfungsteile ab: praktische Fertigkeiten, Fachtheorie, Betriebswirtschaft und Ausbildereignung.
Alternativen zum klassischen Meisterbrief bestehen über die Ausübungsberechtigung nach Paragraf 7a der Handwerksordnung: Gesellen mit mindestens 6 Jahren Berufspraxis, davon 4 Jahre in leitender Position, können bei der zuständigen Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung beantragen. Auch ein Meisterbrief aus einem anderen EU-Mitgliedstaat wird nach Prüfung der Gleichwertigkeit anerkannt.
Was verdient ein Maler und Lackierer als Geselle und Meister?
Ein Maler-Geselle verdient 2026 durchschnittlich 3.210 Euro brutto im Monat, ein Meister im Schnitt 4.550 Euro brutto. Die Ausbildungsvergütung steigt von 740 Euro im ersten bis 980 Euro im dritten Lehrjahr.
Die regionale Spanne beim Gesellengehalt reicht von rund 3.274 Euro in Berlin bis 3.691 Euro in München. Erfahrene Gesellen mit 2 bis 5 Jahren Berufspraxis erreichen im Schnitt 3.850 Euro brutto, ein Techniker im Malerhandwerk durchschnittlich 5.000 Euro brutto. Der Stundenlohn liegt je nach Qualifikation und Region zwischen 16 und 24 Euro brutto. Im Vergleich zu anderen Bau-Anlage-A-Berufen zeigt der Artikel Was verdient ein Dachdecker? Gehalt 2026, dass Dachdecker beim Gesellengehalt in ähnlichen Spannen liegen.
Der Gehaltssprung vom Gesellen zum Meister liegt bei Maler und Lackierer bei rund 42 Prozent (3.210 auf 4.550 Euro brutto) – ein größerer Abstand als bei vielen anderen Anlage-A-Berufen. Das liegt am direkten Zusammenhang zwischen Meisterbrief und Betriebsleitung: die meisten Meister im Malerhandwerk führen einen eigenen Betrieb oder eine Filiale, statt als angestellte Führungskraft zu arbeiten, was das Gehalt stärker an den Unternehmenserfolg koppelt als in Berufen mit mehr angestellten Meisterpositionen.
Welche Spezialisierungen und Aufstiegswege gibt es im Malerhandwerk?
Nach der Ausbildung stehen Malern und Lackierern 3 klassische Aufstiegswege offen: die Meisterprüfung zur Betriebsleitung, die Weiterbildung zum Techniker für Farb- und Lacktechnik, und die Spezialisierung auf ein Nischensegment wie Denkmalpflege oder Wärmedämmverbundsysteme.
Die Fachrichtung bestimmt oft den späteren Karriereweg: Gesellen aus der Fachrichtung Fahrzeuglackierung wechseln häufig in Autohäuser oder Lackierzentren, während Absolventen der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege auf Restaurierungsbetriebe oder Denkmalämter spezialisiert bleiben. Zusatzqualifikationen wie der Gebäudeenergieberater HWK erweitern das Tätigkeitsfeld Richtung energetische Sanierung, ein wachsendes Marktsegment durch die Förderprogramme für Gebäudedämmung.
💬 Meine Einschätzung
Die gängige Annahme lautet, Anlage-A-Berufe mit Meisterpflicht seien vor allem technische Nischenhandwerke mit wenigen Betrieben. Beim Maler- und Lackiererhandwerk zeigt sich das Gegenteil: mit fast 40.000 Betrieben und über 200.000 Beschäftigten ist es einer der betriebsstärksten Anlage-A-Berufe überhaupt, deutlich vor kleineren Meisterpflicht-Handwerken wie Gerüstbauer oder Glasveredler. Wer nach einem Anlage-A-Beruf mit realistisch hoher Betriebsgründungsdichte sucht, findet im Malerhandwerk mehr Vorbilder und Marktzugang als in vielen anderen der 53 zulassungspflichtigen Handwerke – gleichzeitig ist der Wettbewerbsdruck unter Betrieben entsprechend höher.
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre, verkürzbar auf 2 Jahre bei überdurchschnittlichen Leistungen
- 5 Fachrichtungen ab dem zweiten Ausbildungsjahr, darunter Fahrzeuglackierung und Denkmalpflege
- Ausbildungsvergütung 2026: 740 bis 980 Euro pro Monat je nach Lehrjahr
- Gesellengehalt im Schnitt 3.210 Euro brutto, Meistergehalt im Schnitt 4.550 Euro brutto
- Meisterpflicht nach Anlage A – Alternative über Paragraf-7a-Ausnahmebewilligung nach 6 Jahren Berufspraxis
Häufige Fragen zu Maler und Lackierer
Diese 5 Fragen tauchen bei Maler und Lackierer regelmäßig auf – sie ergänzen die obigen Hauptkapitel um spezifische Detail-Aspekte.
Kann ich die Ausbildung zum Maler und Lackierer verkürzen?
Ja. Bei Abitur, Fachabitur oder einschlägiger Vorbildung ist eine Verkürzung um bis zu 12 Monate möglich. Bei durchgehend überdurchschnittlichen Leistungen kann die Handwerkskammer auf Antrag eine Verkürzung auf 2 Jahre genehmigen.
Was ist der Unterschied zwischen Maler und Lackierer und Bauten- und Objektbeschichter?
Bauten- und Objektbeschichter ist ein zweijähriger Anlage-B1-Beruf ohne Meisterpflicht mit reduzierten Ausbildungsinhalten. Maler und Lackierer ist der dreijährige Vollberuf der Anlage A mit umfassenderer Gestaltungs- und Beschichtungsausbildung.
Brauche ich für jede Fachrichtung einen eigenen Meisterbrief?
Nein. Der Meisterbrief im Maler- und Lackiererhandwerk ist fachrichtungsübergreifend gültig und berechtigt zur Betriebsführung unabhängig von der während der Ausbildung gewählten Fachrichtung.
Welche Handwerkskammer ist für die Anmeldung meines Malerbetriebs zuständig?
Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Deutschland ist in 53 Handwerkskammer-Bezirke aufgeteilt; die zuständige Kammer lässt sich über die Kammer- und Städtesuche ermitteln.
Zählt die Fahrzeuglackierung zum Maler- und Lackiererhandwerk oder zum Kfz-Handwerk?
Die Fahrzeuglackierung ist eine der 5 Fachrichtungen innerhalb der Ausbildung zum Maler und Lackierer und gehört damit zur Anlage A. Sie unterscheidet sich vom Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker, der mechanische und elektronische Fahrzeugtechnik abdeckt.
Quellen und weiterführende Literatur
Die folgenden Quellen liefern vertiefende Informationen zu Ausbildung, Gehalt und Meisterpflicht im Maler- und Lackiererhandwerk.
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer (MalerLackAusbV 2021) · gesetze-im-internet.de · Amtlicher Verordnungstext mit Ausbildungsrahmenplan und den 5 Fachrichtungen.
- Handwerkerjobkit Gehaltsdatenbank Maler · handwerkerjobkit.de · Aktuelle Ausbildungsvergütungs- und Gehaltszahlen nach Erfahrungsstufe und Region, Stand 08/2026.
- Handwerk.de Berufsprofil Malerin und Lackiererin · handwerk.de · Offizielle Darstellung von Zugangsvoraussetzungen und Prüfungsstruktur des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
- Zahlen und Fakten Maler · farbe.de (Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz) · Branchenstatistik zu Betriebszahlen, Beschäftigten und Auszubildenden im Malerhandwerk.
- Handwerksordnung (HwO), Anlage A · gesetze-im-internet.de · Gesetzlicher Rahmen der 53 zulassungspflichtigen Handwerke inklusive Maler und Lackierer.